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Was lange währt...

Autor*innen: Wagner, W.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 40   |   Heft: 9   |   Seiten: 16 bis 17   |   Erscheinung: 01.09.2015   |   DOI: 10.3936/docid161412


Abstract

Die schwarz-rote Bundesregierung hat zwei Reformen beschlossen, die das Vorgänger-Bündnis aus Union und FDP liegen gelassen hatte: ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen und die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Letzterer ist Teil der zweiten Stufe der Pflegereform und wird die Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung grundlegend ändern.


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GESUNDHEITSWESEN REFORM GESETZ PFLEGEVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT KORRUPTION
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